Sie haben mehrere Möglichkeiten, bei mir einen Termin zu vereinbaren:

Telefonisch ist meine Praxis unter der Rufnummer 0151 144 57 807 erreichbar.

Sie können mir Ihre Terminwünsche auch gerne per Email an info@osteopathie-feuerecker.de oder als SMS durchgeben.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine können selbstverständlich verlegt oder abgesagt werden.

Falls Sie einen Termin absagen oder verlegen möchten, bitte ich Sie, den vereinbarten Termin spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail zu stornieren. Bitte bedenken Sie, dass ein zu knapp abgesagter Termin für mich fast 2 Stunden Leerlauf bedeutet und ich diese Zeit fest für Sie eingeplant habe. Daher behalte ich mir bei zu späten Absagen das Recht vor, 50% der ausgefallene Zeit als Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.

Ihr erster Besuch – So sind Sie optimal vorbereitet

Sie können mich effektiv beim Erfolg Ihres Ersttermins in meiner Praxis unterstützen, wenn Sie sich anhand der folgenden Informationen vorbereiten:

  • Vor dem Erst-Termin erhalten Sie einen Anamnesebogen von mir, diesen bringen Sie dann bitte zum Termin ausgefüllt mit. Somit kann Zeit gespart werden, die ich für Ihre Behandlung nutzen kann.
  • Sollten Sie vorhandene Befunde, ärztliche Mitteilungen und Ergebnisse bereits erfolgter Voruntersuchungen (Labor- /MRT- oder andere Befunde) haben, bringen Sie diese ebenfalls beim Erst-Termin mit.

Wartezeiten

Ich behandle nur nach vorhergehender Terminabsprache, so dass es in meiner Praxis zu keinen Wartezeiten kommt.

Für akute Probleme ist immer ein wenig „Luft“ im Kalender.
Ich werde die Dringlichkeit telefonisch abklären und sehen, wo Lücken für Notfälle sind.

Termine

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen haben
oder einen Termin vereinbaren möchten:

Mobil 0151 14 45 78 07
info@osteopathie-feuerecker.de

Behandlungskosten und mögliche Kostenerstattung

Beim Erst-Termin wird eine Behandlungs-/Honorarvereinbarung unterschrieben.

Meine Leistungen werden nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Honorarrechnung.

Wenn Ihr Versicherungstarif Heilpraktiker-Leistungen beinhaltet, können Sie die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der erstattungsfähige Anteil ist je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich.

Für osteopathische Behandlungen besteht auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit einer anteiligen Kostenerstattung bei ärztlicher Verordnung oder Privatrezept von Hausärztin oder Hausarzt.

Vor Behandlungsbeginn informiere ich Sie gerne über den voraussichtlich anfallenden Kostenrahmen.